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Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (1. März 2022)

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese tagesaktuellen Zahlen gemeldet:

Verstorben sind ein 73-Jähriger Mann aus Hille und eine 88-Jährige Frau aus Minden.

Die Gesamtzahlen innerhalb der Corona-Pandemie erscheinen am Folgetag im Dashboard des RKI:  

RKI-Dashboard: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

- An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen werden 59 Corona-Patient*innen behandelt, davon sechs auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Zwei Personen werden künstlich beatmet.

- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit 16 Patienten*innen versorgt, acht Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.

Die Impfzentren, mobile Impfungen Kreis Minden-Lübbecke und das DRK Altkreis haben in der 8. KW insgesamt 474 Impfungen durchgeführt:

Erstimpfung                        22

Zweitimpfung                   108

Booster                              213

Viertimpfung                      46

Von den insgesamt 474 Impfungen waren 85 Kinderimpfungen (5 bis 11 Jahre).

Aktuell geltende Regelungen (zum Beispiel Coronaschutzverordnung und Corona-Test- und Quarantäneverordnung) für Nordrhein-Westfalen:

https://www.land.nrw/corona

Für positiv Getestete gilt: Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden. Das geht über folgenden Link: https://onlinedienste.form-solutions.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/61e81155069b5820542bff95

Dort werden erforderliche Angaben zur Person und Erkrankung abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.

Wer im Schnelltest (POC) positiv getestet wurde, hat unter Vorlage des POC-Test- Ergebnisses einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine PCR-Testung. Dazu ist keine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt notwendig, weder telefonisch noch über ein Onlineformular. Es gibt nur das bekannte Online-Meldeformular für Personen mit positivem PCR-Test.

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