Aktuelle Corona-Fallzahlen im Kreisgebiet (3.8.) und Informationen für Reiserückkehrer
Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese Zahlen gemeldet
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Kreis Minden-Lübbecke |
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laborbestätigt |
abgeschlossene Fälle |
davon verstorben |
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572 |
534 |
13 |
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Bad Oeynhausen |
55 |
51 |
2 |
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Espelkamp |
38 |
37 |
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Hille |
36 |
35 |
1 |
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Hüllhorst |
29 |
29 |
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Lübbecke |
53 |
53 |
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Minden |
192 |
170 |
6 |
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Petershagen |
26 |
26 |
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Porta Westfalica |
33 |
28 |
1 |
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Preussisch Oldendorf |
27 |
27 |
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Rahden |
29 |
24 |
1 |
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Stemwede |
54 |
54 |
2 |
In der Übersicht stehen die durch Labortest bestätigten Fälle. Die Statistik wird generell so geführt, dass die neuen Zahlen eines Tages immer zu denen vom Vortag hinzugerechnet werden.
Reiserückkehrer aus dem Ausland
Die Verordnung zum Anspruch auf Testungen für den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Test-VO) sieht vor, dass Auslandsurlauber ab sofort freiwillig eine Testung auf das Coronavirus durchführen lassen können. Das Angebot gilt innerhalb der ersten 72 Stunden nach Wiederreinreise. Ein Wiederholungstest pro Person wird zusätzlich übernommen. Die Kosten dafür werden aus dem Gesundheitsfonds getragen. Für Reisende innerhalb Deutschlands ist ein kostenloser Corona-Test nicht vorgesehen.
Im Gesundheitsamt Minden-Lübbecke sind PCR-Testungen nicht möglich. Eine Testung ist im Corona-Test-Zentrum am Johannes Wesling Klinikum Minden und in den ärztlichen Praxen nach telefonischer Voranmeldung möglich. Die Rückkehrenden müssen ihr Reiseland, die genaue Reiseregion und die Reisezeit angeben und mit ihrer Unterschrift bestätigen. Notwendig sind zudem ein offizielles Ausweisdokument sowie die Krankenkassenkarte und die Angabe der Telefonnummer zur Erreichbarkeit.
Weitere Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
Meldepflicht und Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten:
Personen, die aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind weiterhin verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft in Quarantäne zu begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden, für Minden-Lübbecke : einreise.covid@minden-luebbecke.de
Alle wichtigen Informationen zur neuen Corona-Einreiseverordnung sind hier zu finden: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#70088aff
Hinweise und Regelungen der einzelnen Länder für Urlaubs- und sonstige Reisen sowie die jeweils aktuelle Einstufung als Risikogebiet gibt es auf den Internetseiten:
Mund-Nasen-Maskenschutzplicht in der Kreisverwaltung für Besucher*innen
Ab Dienstag, 4. August 2020 ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für Bürger*innen, die die Kreisverwaltung besuchen, verpflichtend. Alle bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sind nach wie vor einzuhalten.
Vor einem Besuch der Kreisverwaltung sollte möglichst telefonisch Kontakt unter 0571 807-0 oder direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern*innen aufgenommen und ein Termin vereinbart werden.
Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten und zu den Kontaktdaten sowie zu den Regelungen in den einzelnen Fachämtern erhalten Sie im Internet unter www.minden-luebbecke.de oder der Telefonnummer 0571-807-0.