Afrikanische Schweinepest in Nordrhein-Westfalen: Veterinäramt weist auf Vorbeuge- und Vorsichtsmaßnahmen hin
Die Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist mittlerweile im Kreis Olpe angelangt und rückt damit wieder einmal einen Schritt näher auch an den Kreis Minden-Lübbecke. Aus diesem Anlass ruft das Veterinäramt des Kreises die wichtigsten Infos dazu in Erinnerung:
Bei der ASP handelt es sich um eine durch Viren verursachte Tierseuche, die für den Menschen keine Gefahr darstellt. Umso schwerwiegender ist die Erkrankung für Haus- und Wildschweine. Bei diesen führt sie zu erheblichen Verlusten, da viele Tiere die Infektion nicht überleben. Neben der Tatsache, dass die Tiere aufgrund der Erkrankung erhebliche Leiden und Schmerzen erdulden müssen, führt der Verlust bei betroffenen Hausschweinebeständen zudem zu massiven wirtschaftlichen Ausfällen.
Um die Schäden möglichst gering zu halten und auch die Bekämpfungsmaßnahmen auf das notwendige Maß reduzieren zu können, ist es unerlässlich, eine mögliche Infektion möglichst frühzeitig aufzudecken. Gelingt dies, kann sich das Virus räumlich nur in begrenztem Umfang verbreiten und die für die Bekämpfung einzurichtenden Restriktionszonen können deutlich kleiner ausfallen als es bei zeitlich verschleppten Seuchenfeststellungen der Fall ist.
Dr. Detlef Grote, Amtsleiter des Veterinäramtes im Kreis Minden-Lübbecke, macht erneut auf die erforderlichen Maßnahmen und Regeln aufmerksam und wirbt für ein zuverlässiges Frühwarnsystem: Im Fall der ASP bei Wildschweinen sollte jeder Kadaver eines Wildschweines unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden. Diese Meldung sollte vor allem die genaue Lage des Kadavers zum Inhalt haben. Wer auf einen Wildschweinkadaver stößt, wird gebeten, die dem Veterinäramt zu melden, das zu den üblichen Dienstzeiten unter der Rufnummer 0571 807 24000 zu erreichen ist. An Wochenenden und Feiertagen kann die Meldung über die Kreisleitstelle erfolgen. Sie ist unter der Rufnummer 05703 981 120 erreichbar.
Im Fall von Erkrankungen bei Hausschweinen ist unverzüglich die betreuende tierärztliche Praxis einzuschalten, sobald Symptome auftreten, die nicht sicher anderen Erkrankungen zuzuordnen sind und die Tiere auf die Gabe von Antibiotika nicht ansprechen. In solchen Fällen ist eine Beprobung und Untersuchung der Schweine notwendig, um ASP sicher ausschließen zu können. Ein zweites wichtiges Standbein der vorbeugenden Seuchenbekämpfung durch Schweine haltende Betriebe ist eine ausreichende Biosicherheit des Bestandes. Der Zutritt betriebsfremder Personen ist auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren und die Abschottung der Hausschweine zu Wildschweinen, beispielsweise durch eine geeignete Einfriedung, sowie Hygienemaßnahmen sind strengstens zu beachten, unterstreicht der Amtstierarzt.
„Nur durch eine konsequente Anwendung des Frühwarnsystems kann verhindert werden, dass lang andauernde Bekämpfungsmaßnahmen notwendig werden, um die Seuche wieder zu tilgen. Diese Maßnahmen können die Tötung von Haus- und Wildschweinen, ein eingeschränktes Betretungsrecht für Felder, Wiesen und Wälder, das zeitlich befristete Verbot sämtlicher jagdlicher Maßnahmen und Ernteeinschränkungen für Landwirtschaft und Forst umfassen. Um all das auf das notwendige Maß beschränken zu können und damit die Auswirkungen für uns alle so gering wie möglich zu halten, ist ein möglichst frühzeitiger Hinweis auf einen ASP-Verdacht der Schlüssel zum Erfolg“, betont Dr. Grote.
Weitere Informationen zu dieser Thematik sind auf der folgenden Internetseite zu finden:
www.minden-luebbecke.de unter Service/Tiere und Lebensmittel/Aktuelles