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Datum: 26.11.2020

Abschaffung der turnusmäßigen Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung)

Der Landtag hat am 26.06.2020 einer Änderungsverordnung zur Selbstüberwachungsverordnung Abwasser zugestimmt, welche am 13.08.2020 in Kraft getreten ist. Nach der Änderungsverordnung ist eine verpflichtende Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) künftig nur noch bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen vorzunehmen.

Damit wurde die turnusmäßige Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen abgeschafft.

Das heißt, die Prüfpflicht zum 31.12.2020 in Wasserschutzgebieten für Abwasserleitungen,die nach dem 01. Januar 1965 errichtet wurden, sowie dieSiebenjahrespflicht nach Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes, entfällt.

Hausbesitzer, die nach der bisherigen Verordnung bis Ende 2015 eine Dichtheitsprüfung vorzunehmen hatten (für Abwasserleitungen die vor dem 01. Januar 1965 errichtet wurden), und dies bisher versäumt haben, sind dazu nach wie vor verpflichtet.

Industrielle oder gewerbliche Abwasseranlagen müssen auch fortan turnusmäßig überprüft werden.

Quelle: www.umwelt.nrw.de

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