9. Satzung vom 12.01.2010 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Petershagen vom 03.04.1995
9. Satzung vom 12. Januar 2010
zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Petershagen vom 03. April 1995
Auf Grund von § 7 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. Seite 380), hat der Rat der Stadt Petershagen in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Petershagen beschlossen:
Artikel I
In Paragraph 3 wird das Wort Ortsvorsteher durch das Wort Ortsbürgermeister ersetzt.
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Petershagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Petershagen, den 12. Januar 2010
Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume