8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lübbecke vom 16.11.2021
8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Stadt Lübbecke vom 16.11.2021
Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.07.1994 (SGV NW 2023) in der zz. gültigen Fassung und der §§ 1,4 und 6 des Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (SGV NW 610) in der zz. Gültigen Fassung sowie des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21.06.1988 (SGV NW 74) in der zz. gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lübbecke hat der Rat der Stadt Lübbecke in seiner Sitzung am 02.11.2021 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
§ 2 erhält folgende Fassung:
(1) Gebühren für Abfallbehälter richten sich nach deren Größe, angegeben in Volumen, sowie der Häufigkeit der Entleerung pro Jahr.
Es werden folgende jährliche Gebühren erhoben:
a) Behälter für Restmüll bei 13 Entleerungen/a:
- 60 l 41,63 €
- 80 l 50,24 €
- 120 l 67,60 €
- 240 l 120,42 €
b) Behälter für Restmüll
- 770 l – bei 52 Entleerungen p.a. 1.907,98 €
- 770 l – bei 26 Entleerungen p.a. 969,36 €
- 770 l – bei 13 Entleerungen p.a. 457,01 €
- 1.100 l – bei 52 Entleerungen p.a. 2.479,36 €
- 1.100 l – bei 26 Entleerungen p.a. 1.257,94 €
- 1.100 l – bei 13 Entleerungen p.a. 604,45 €
c) Behälter für Biomüll bei 26 Entleerungen/a:
- 60 l 62,51 €
- 80 l 71,80 €
- 120 l 90,52 €
- 240 l 147,42 €
d) Saison-Behälter für Biomüll bei 16 Entleerungen/a:
120 l 57,49 €
e) Restmüll-Säcke zur Beistellung je Abholung:
70 l 4,00 €
(2) Falls Behälter nach Abs. 1 Buchst. b) im Eigentum des Gebührenpflichtigen stehen, verringert sich die jährliche Gebühr
- für einen 770 l-Behälter um 35,13 €
- für einen 1.100 l –Behälter um 46,12 €
(3) Für folgende Leistungen werden gesonderte Gebühren erhoben:
Größentausch von Bio- und Restabfallbehältern nach § 11 der Abfallentsorgungssatzung.
Behälter 60-240 l 22,00 € je Vorgang
Behälter 770, 1.100 l 43,00 € je Vorgang
Wenn am selben Grundstück gleichzeitig mehrere Behälter ausgetauscht werden, wird nur ein Vorgang berechnet. Die Auslieferung von Behältern zum Zwecke des Erstanschlusses an die Abfallbeseitigung erfolgt gebührenfrei, ebenso die Abholung, wenn es keinen Nachnutzer gibt.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die durch sie geänderten Vorschriften außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung vom 16.11.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorstehende Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt.
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lübbecke vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lübbecke, den 16.11.2021
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch