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Datum: 30.12.2014

7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen vom 12.12.2003

Aufgrund des § 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17.06.2003 (GV. NRW. Seite 313), der §§  4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW vom 21.10.1969 (GV. NW. Seite 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. Seite 687), § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV. NRW. Seite 436), und der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen vom 12.12.2003 hat der Rat der Stadt Petershagen in seiner Sitzung am 18.12.2014 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

 

Der Gebührentarif, der Bestandteil der Satzung vom 12.12.2003 ist, wird wie folgt geändert:

 

Gebührentarif

zur Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen

der Stadt Petershagen

 

Folgende Tarife erhalten entsprechende Änderungen:

 

Tarif.-Nr

Art der Leistung

Gebühr

1.3

Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen

1.260,00 Euro

1.4

Pflegefreie Urnen-Reihengrabstätte

1.135,00 Euro

1.5

Anonyme Urnen-Reihengrabstätte

842,00 Euro

1.6

Natur- oder Baumgrab, Urnenreihengrabstätte

1.278,00 Euro

 

 

 

2.5

Natur- oder Baumgrab, Urnenwahlgrabstätte

1.570,00 Euro

2.5.1

Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Natur- oder Baumwahlgrabstätte je Jahr für eine Grabstätte

38,00 Euro

2.6

Partnergrabstätte Erdbestattung (für zwei Begräbnisse)

4.740,00 Euro

2.6.1

Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Partnergrabstätte für Erdbestattungen je Jahr für zwei Grabstätten

73,00 Euro

2.7

Partnergrabstätte Urne (für zwei Begräbnisse)

3.390,00 Euro

2.7.1

Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Partnergrabstätte für Urnenbestattungen je Jahr für zwei Grabstätten

66,00 Euro

 

 

 

3.

Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grabstelle und Jahr

27,00 Euro

 

Artikel II

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.

 

 Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen vom 12.12.2003 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

 

a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
       wurde nicht durchgeführt,

b)    die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher gerügt
       und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
       Mangel ergibt.


Petershagen, den 19. Dezember 2014

Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume

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