7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen vom 12.12.2003
Aufgrund des § 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17.06.2003 (GV. NRW. Seite 313), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW vom 21.10.1969 (GV. NW. Seite 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. Seite 687), § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV. NRW. Seite 436), und der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen vom 12.12.2003 hat der Rat der Stadt Petershagen in seiner Sitzung am 18.12.2014 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Der Gebührentarif, der Bestandteil der Satzung vom 12.12.2003 ist, wird wie folgt geändert:
Gebührentarif
zur Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen
der Stadt Petershagen
Folgende Tarife erhalten entsprechende Änderungen:
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Tarif.-Nr |
Art der Leistung |
Gebühr |
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1.3 |
Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen |
1.260,00 Euro |
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1.4 |
Pflegefreie Urnen-Reihengrabstätte |
1.135,00 Euro |
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1.5 |
Anonyme Urnen-Reihengrabstätte |
842,00 Euro |
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1.6 |
Natur- oder Baumgrab, Urnenreihengrabstätte |
1.278,00 Euro |
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2.5 |
Natur- oder Baumgrab, Urnenwahlgrabstätte |
1.570,00 Euro |
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2.5.1 |
Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Natur- oder Baumwahlgrabstätte je Jahr für eine Grabstätte |
38,00 Euro |
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2.6 |
Partnergrabstätte Erdbestattung (für zwei Begräbnisse) |
4.740,00 Euro |
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2.6.1 |
Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Partnergrabstätte für Erdbestattungen je Jahr für zwei Grabstätten |
73,00 Euro |
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2.7 |
Partnergrabstätte Urne (für zwei Begräbnisse) |
3.390,00 Euro |
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2.7.1 |
Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Partnergrabstätte für Urnenbestattungen je Jahr für zwei Grabstätten |
66,00 Euro |
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3. |
Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grabstelle und Jahr |
27,00 Euro |
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen vom 12.12.2003 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Petershagen, den 19. Dezember 2014
Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume