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Datum: 17.10.2019

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübbecke

Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
über die öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 04.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
2. Dem Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht wird zugestimmt.
3. Der Planentwurf ist mit der Begründung und dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Plangebiet
Die beiden Änderungsbereiche der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes befinden sich im Westen der Stadt Lübbecke, nördlich der Bundesstraße B 65 (Bohlenstraße/Osnabrücker Straße) und östlich bzw. nördlich der Steubenstraße. Die Lage und die Abgrenzung der Änderungsbereiche sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung
Mit Blick auf die Sicherung des zentralen Versorgungsbereiches im Hauptzentrum Lübbecke und der wohnortnahen Grundversorgung soll die Verfestigung bzw. die Sicherung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben oder nicht-großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Plangebiet vermieden werden.

Der Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom

25.10.2019 bis einschließlich 25.11.2019

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden.

Umweltbezogene Unterlagen
Folgende umweltbezogene Information ist verfügbar und liegt ebenfalls öffentlich aus:

• Umweltbericht (Teil II der Begründung), der neben weiteren Umweltbelangen (Wasser, Klima, Mensch u.a.) die Belange von Natur und Landschaft beinhaltet. Neben der Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der mit der Planung verbundenen Auswirkungen werden auch die Eingriffsregelung und die Vorgaben des Artenschutzes abgehandelt.

Als umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden liegen vor:

• Kreis Minden-Lübbecke – Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 04.01.2019

- Hinweis auf Untersuchung des angrenzenden brachgefallenen Bahngeländes zum Vorkommen der „Zauneidechse“

- Hinweis auf Untersuchung des Altstandortes

- Hinweis auf Niederschlagsbeseitigung

Hinweis:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.

Lübbecke, den 08.10.2019

Der Bürgermeister

Frank Haberbosch

Lüb_F-7_19-08-16

LuebbeckeFP7_Steubenstr_Entwurf_19_08_2019

190816_Lueb_F7_Biotoptypen

Stellungnahme Kreis

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