61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübbecke
hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 25.11.2004 den Plan zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen. Die Änderung sieht die Umwandlung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "gemischte Baufläche (M)" im Ortsteil Nettelstedt an der Husener Straße vor.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, wird die als Entwurf beschlossene Flächennutzungsplanänderung mit dem Erläuterungsbericht in der Zeit vom
25.01. bis einschließlich 25.02.2005
bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2 - 4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu den Festsetzungen der Flächennutzungsplanänderung Anregungen vorgebracht werden.
Lübbecke, den 12.01.2005
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Achim Wippermann
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.