6. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, wird der Einleitung des Verfahrens zur 6. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich nördlich der Bundesstraße B 65 und südlich der Weidenstraße zugestimmt. Die Änderung sieht die Umwandlung von „Grünfläche Zweckbestimmung: Sportplatz“ in „Wohnbaufläche“ vor.
Der Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Lage und die Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
In seiner Sitzung am 10.10.2018 hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung folgenden Beschluss gefasst:
Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB auf der Grundlage des Vorentwurfes durchzuführen. Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 BauGB zu beteiligen.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse zur Einleitung der 6. Flächennutzungsplanänderung sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Vorentwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom
07.11. bis einschließlich 07.12.2018
bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Alt-bau, während der Dienststunden öffentlich aus. Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.
Lübbecke, den 24.10.2018
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch