5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) in der Stadt Lübbecke
Aufgrund § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung (SGV NW 2023), der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung (SGV NW 610, der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) in der z. Zt. gültigen Fassung (SGV NW 2061) sowie des § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der z. Zt. gültigen Fassung (BGBL III/FNA 454-1) hat der Rat der Stadt Lübbecke in seiner Sitzung am 17.12.2009 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
In § 5 Abs. 3 werden die Tarife wie folgt neu gefasst:
| a) für Grundstücke in der Reinigungsklasse A | 0,51 /1 BF/Jahr |
| b) für Grundstücke in der Reinigungsklasse C1 | 12,87 /1 BF/Jahr |
| c) für Grundstücke in der Reinigungsklasse C2 | 1,83 /1 BF/Jahr |
| d) für Grundstücke in der Reinigungsklasse D | 0,89 /1 BF/Jahr |
Artikel II
Die Anlage nach § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Beschreibung der Leistung in Zone C1 neu:
"Manuelle Reinigung der Fläche durch die Stadt Lübbecke einmal wöchentlich im Sinne einer Grundreinigung. Werktägliche manuelle Bedarfsreinigung (punktuell) bei außergewöhnlichen und außerordentlichen Verschmutzungen."
b) Beschreibung der Leistung in Zone C2 neu:
Maschinelle Fahrbahnreinigung durch die Stadt Lübbecke einmal wöchentlich. Werktägliche manuelle Bedarfsreinigung (punktuell) bei außergewöhnlichen und außerordentlichen Verschmutzungen."
c) Unter Stadtgebiet alphabethisch einfügen:
Bacmeisterstraße, Zone B
Carl-Vogeler-Straße, Zone B
Dornwiesenweg, Zone B
d) Unter Gehlenbeck alphabetisch einfügen:
Ostergarten, Zone B
Rabenbuchensiek, Zone B
e) Erweiterung der Reinigungszone A in Blasheim:
alt: Hauptstraße von EM Im Dubendiek bis Hausnr. 41
neu: Hauptstraße von EM Im Dubendiek bis EM Gilbreen
f) Änderung der Reinigungsklasse:
alt: Striegauer Straße, Zone B
neu: Striegauer Straße, Zone A
g) Aus der Reinigungsklasse D entfallen folgende Straßen:
Heinestraße
Artikel III
Inkrafttreten
Die mit dieser Satzung vorgenommenen Änderungen treten zum 1.1.2010 in Kraft. Die durch sie geänderten Vorschriften treten jeweils zum selben Zeitpunkt außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung vom 18.12.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lübbecke vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lübbecke, den 18.12.2009
Der Bürgermeister
Eckhard Witte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.