Inhalt
Datum: 07.01.2013

5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen vom 12.12.2003

Aufgrund des § 4 des Bestattungsgesetzes NRW (BestG) vom 17.06.2003 (GV. NRW. S. 313), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687), § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV. NRW. S. 436), und der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen vom 12.12.2003 hat der Rat der Stadt Petershagen in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

Der Gebührentarif, der Bestandteil der Satzung vom 12.12.2003 ist, wird wie folgt geändert:

Gebührentarif
zur Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen
der Stadt Petershagen


Die aufgeführten Tarife gelten wie folgt :

 

Tarif.-Nr. Art der Leistung Gebühr
1.  Nutzungsgebühr für Reihengrabstätten  
1.1 Reihengrabstätte für Erdbestattungen   135,00 Euro
1.2 Urnen-Reihengrabstätte    67,50 Euro
1.3 Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen   915,00 Euro
1.4 Pflegefreie Urnen-Reihengrabstätte   798,00 Euro
1.5 Anonyme Urnen-Reihengrabstätte   509,00 Euro
1.6 Natur- oder Baumgrab, Urnenreihengrabstätte   948,00 Euro
2. Nutzungsgebühren für Wahlgrabstätten  
2.1 Wahlgrabstätte für Erdbestattungen je Grabstelle   180,00 Euro
2.2 Urnen-Wahlgrabstätte je Grabstelle     90,00 Euro
2.3 Verlängerung der Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen je Grabstelle und Jahr      4,50 Euro
2.4 Verlängerung der Nutzungszeit einer Urnen-Wahlgrabstätte je Grabstelle und Jahr      2,25 Euro
2.5 Natur- oder Baumgrab, Urnenwahlgrabstätte 1.130,00 Euro
2.5.1 Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Natur- oder Baumwahlgrabstätte je Jahr für eine Grabstätte     27,00 Euro
2.6 Partnergrabstätte Erdbestattung (für zwei Begräbnisse) 3.860,00 Euro
2.6.1 Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Partnergrabstätte für Erdbestattungen je Jahr für zwei Grabstätten     51,00 Euro
2.7 Partnergrabstätte Urne (für zwei Begräbnisse) 2.510,00 Euro
2.7.1  Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Partnergrabstätte für Urnenbestattungen je Jahr für zwei Grabstätten     44,00 Euro
3. Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grabstelle und Jahr     16,00 Euro
  In den Tarifen 1.3 bis 1.6 und 2.5, 2.6, 2.7 ist die Friedhofsunterhal-tungsgebühr bereits enthalten.  
4.  Bestattungsgebühren  
4.1 Erdbestattung von Verstorbenen vom 6. Lebensjahr an    479,00 Euro
4.2 Erdbestattung von Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres sowie von Tot- und Fehlgeburten    151,00 Euro
4.3 Urnenbestattung     137,00 Euro
  In den Gebühren nach Tarif-Nr. 4.1 bis 4.3 sind das Herrichten und Wiederverfüllen des Grabes und - mit Ausnahme der anonymen Urnenbestattung – auch der Transport der Kränze von der Friedhofskapelle zur Grabstelle enthalten. In den Gebühren nach Tarif-Nr. 4.1 und 4.2 ist zusätzlich die Gestellung des Leichenwagens enthalten.  
5.  Benutzungsgebühren  
5.1 Benutzung der Friedhofskapelle bei Trauerfeiern einschl. Aufbewahrung der Leiche bis zu 4 Tagen und Benutzung der Orgel und des Glockengeläuts    600,00 Euro
5.2 Minderung der Gebühr nach 5.1 bei Nichtnutzung der Orgel     41,00 Euro
5.3  Minderung der Gebühr nach 5.1 bei Nichtnutzung des Glockengeläuts     15,00 Euro
5.4 Alleinige Benutzung der Aufbahrungsräume oder Verlängerung über Tarif-Nr. 5.1 hinaus, je Tag     26,00 Euro
5.5 Alleinige Benutzung der Aufbahrungsräume ohne Kapellennutzung     39,00 Euro
6. Gebühren für Um- und Ausbettungen  
6.1 Umbettung eines Verstorbenen vom 6. Lebensjahr an 1.374,00 Euro
6.2 Umbettung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebens-jahres sowie von Tot- und Fehlgeburten   681,00 Euro
6.3 Umbettung einer Urne    288,00 Euro
6.4 Ausbettung eines Verstorbenen vom 6. Lebensjahr an 1.047,00 Euro
6.5 Ausbettung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebens-jahres sowie von Tot- und Fehlgeburten   537,00 Euro
6.6 Ausbettung einer Urne   242,00 Euro
7. Gebühren für Verwaltungsarbeiten  
7.1  im Rahmen einer Bestattung-, Aus- oder Umbettung   157,00 Euro
7.2 im Rahmen einer alleinigen Aufbahrungsraum- oder Kapellenbenutzung   125,00 Euro
7.3 für die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen    63,00 Euro
8.  Ausgleichzahlung für die Erhöhung der Pflege der allgemeinen Friedhofsfläche bei Rücknahme einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit/ Nutzungszeit, wenn die Rückgabe durch die bzw. den Grabnutzungsberechtigte/n erfolgt je angefangenes Jahr bis zum Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit
Die Gebühr wird für die gesamte verbleibende Zeit festgesetzt und ist im Voraus zu entrichten.
    7,00 Euro
 
 
 



Artikel II

Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

__________________________________________________________________________

Bekanntmachungsanordnung


Die vorstehende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen vom 12.12.2003 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.

Petershagen, den 19. Dezember 2012


Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume
nach oben zurück