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Datum: 05.07.2018

5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, wird der Einleitung des Verfahrens zur 5. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich südlich der Kreisstraße K 62 und nördlich des Flurweges zugestimmt. Die Änderung sieht die Umwandlung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche“ vor.

Der Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“

Die Lage und die Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom

09.07. bis einschließlich 06.08.2018

bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus. Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.

Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.


Lübbecke, den 29.06.2018

Der Bürgermeister


Frank Haberbosch

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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