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Datum: 13.03.2024

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 d »Eichendorffstraße Süd« i. V. m. der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Espelkamp hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 d „Eichendorffstraße Süd“ i. V. m. der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen. Gem. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB werden der als Entwurf beschlossene Bauleitplan mit der Begründung und nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Fachgutachten sowie die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung für die Dauer eines Monats in der Zeit vom

02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024

im Rathaus der Stadt Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp, Sachgebiet 3.2 (Stadtplanung/Bauordnung), 5. Obergeschoß, Zimmer 501, während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Ansprechpartner ist Herr Hatebur (Telefonnummer.: 05772 562440/E-Mail: j.hatebur@espelkamp.de).

Die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Stadt Espelkamp unter www.espelkamp.de/ Bauleitplanung, Unterpunkte Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung, Öffentliche Auslegung, veröffentlicht worden. 

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 d »Eichendorffstraße Süd« i. V. m. der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der rd. 0,87 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5d „Eichendorffstraße Süd“ liegt innerhalb der Gemarkung Espelkamp in der Flur 11 und umfasst teilweise das Flurstück 2748. Der Geltungsbereich liegt nördlich der Beuthener Straße und südlich der Merkur-Allee.

Ziel der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 d „Eichendorffstraße Süd“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Stellplatzanlagen. Durch die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Darstellung einer Grünfläche als Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche ermöglicht.

Stellungnahmen können zu der Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB während der Auslegungsfrist bei der Stadt Espelkamp, Sachgebiet Stadtplanung, Bauordnung, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Die Stadt Espelkamp prüft die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Espelkamp; Rubrik „Bekanntmachungen“ sowie in den Aushangkästen am Rathaus der Stadt Espelkamp und in den Ortschaften.

Espelkamp, 13.03.2024
Stadt Espelkamp
Der Bürgermeister
Gez.
(Dr. Vieker)

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