4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübbecke
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 25.04.2012 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, die Einleitung des 4. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen der Korffstraße im Westen und der Kreishausstraße im Osten in Lübbecke beschlossen.
Die Änderung sieht die Umwandlung eines Teilbereiches der vorhandenen „Grünfläche Zweckbestimmung: Parkanlage“ in „Wohnbaufläche“ vor.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Änderungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 04.07.2012 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Vorentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom
21.09. bis einschl. 22.10.2012
zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Lübbecke, den 04.09.2012
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.