33. Nachtrag zum Flächennutzungsplan der Stadt Preußisch Oldendorf - Windvorranggebiete
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 30.10.2012 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Änderungsbereich bezieht sich auf die Untersuchung des gesamten Stadtgebietes.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung in der Zeit vom
14.12.2012 bis einschließlich 18.01.2013
während der Dienststunden bei der Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen und Ordnung, Zimmer 111, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, öffentlich aus.
Während der vorstehenden Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht in der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.