2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/22/147 "Blase-Kreuzung"
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 18.02.2009 die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/22/147 "Blase Kreuzung" für den Bereich der Flurstücke 496 und 1288 der Flur 19 Gemarkung Lübbecke als Entwurf beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Planänderungsbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, wird der Planänderungsentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom
06.03. bis einschließlich 06.04.2009
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planänderungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen des Verfahrens zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/22/147 Blase-Kreuzung nicht durchgeführt.
Lübbecke, den 26.02.2009
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.