2. Verlängerung der Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet Nr. 2/22/171 »Steubenstraße«
Bekanntmachung
Satzung
über die 2. Verlängerung der am 26.04.2018 vom Rat der Stadt Lübbecke beschlossenen Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet
Nr. 2/22/171 „Steubenstraße“
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und der §§ 7 und 41 (1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in den derzeit geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Lübbecke in seiner Sitzung am 04.02.2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Geltungsdauer der mit Beschluss vom 26.04.2018 angeordneten Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet Nr. 2/22/171 „Steubenstraße“ wird nochmals um ein Jahr verlängert und endet am 08.05.2022.
§ 2
Diese Satzung wird mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird gemäß § 16 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweise:
1) Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.
2) Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lübbecke vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lübbecke, den 10.02.2021
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch
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