2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für den Friedhof der Stadt Lübbecke
Auf Grund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung (SGV.NRW. 2023) sowie der §§ 1, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), in der zurzeit gültigen Fassung und des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Juni 2003 (GV.NRW. S. 313) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Lübbecke in seiner Sitzung am 18.12.2014 die folgende 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für den Friedhof der Stadt Lübbecke beschlossen:
Artikel I
Die der Gebührensatzung angehängte Tabelle, die Bestandteil dieser Satzung ist, wird vollständig ausgetauscht. Das Tarifblatt erhält folgende Fassung:
Tarifblatt (Anlage zur Gebührensatzung)
| Grabgebühren | Tarif |
| Erdbestattungen | |
| Erwerb, Wieder- und Nacherwerb eines Wahlgrabes je Stelle und Jahr | 7,00 € |
| Überlassung eines Reihengrabes, Erwachsene für 30 Jahre | 510,00 € |
| wie vor, Kinder für 20 Jahre | 221,00 € |
| Urnenbestattungen | |
| Erwerb, Wieder- und Nacherwerb eines Wahlgrabes je Stelle und Jahr | 4,20 € |
| Überlassung eines Reihengrabes für 30 Jahre | 306,00 € |
| Überlassung eines Reihengrabes für 30 Jahre anonym | 204,00 € |
| Überlassung eines Reihengrabes , halbanonym incl. beschrifteter Gedenkplatte | 760,00 € |
| Benutzung des Aschestreufeldes | 400,00 € |
| Unterhaltungsgebühren | |
| Wahlgrab für Erdbeisetzung je Stelle und Jahr | 10,00 € |
| Urnenwahlgrab je Stelle und Jahr | 6,00 € |
| Fallgebühren | |
| allgemeine Bearbeitungsgebühr | 20,00 € |
| Pauschale für Beisetzung, unabhängig von Bestattungs- oder Grabart | 670,00 € |
| Genehmigung Grabmal/Einfassung | 100,00 € |
| Kapelle und Leichenhalle | |
| Benutzung der Friedhofskapelle je Fall, Nutzungsdauer maximal 2 Stunden | 120,00 € |
| Benutzung der Leichenhalle bis zu 5 Tagen | 110,00 € |
| Zuschlag Leichenhalle ab 6. Tag | 22,00 € |
| Bestattungsleistungen | |
| Grab ausheben, sichern, ausstatten und wieder verfüllen incl. Anlage eines Nothügels und Beseitigung des Aushubbodens |
480,00 € |
| wie vor, Grab für Verstorbene bis 5 Jahre | 170,00 € |
| fertigen und Schließen einer Urnenöffnung | 120,00 € |
| Ausgrabung einer Leiche | 960,00 € |
| Ausgrabung einer Urne | 480,00 € |
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die durch sie geänderten Vorschriften außer Kraft. Für die Anwendung des geänderten Tarifes ist das Sterbedatum maßgeblich.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung vom 19.12.2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lübbecke vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lübbecke, den 19.12.2014
Der Bürgermeister
Eckhard Witte