2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Stadt Lübbecke beabsichtigt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Der Änderungsbereich befindet sich im westlichen Bereich der Stadt Lübbecke. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Osnabrücker Straße und im Norden durch die Bohlenstraße (B 65) bzw. durch die Grundstücke der an der Bohlenstraße gelegenen Mehrfamilienhäuser begrenzt. Im Westen wird die Grenze durch die Strubbergstraße, im Osten durch die bestehende Wohnbebauung an der Bismarckstraße und der Kurzen Straße gebildet.
Die Änderung sieht die Umwandlung von „Gewerbliche Baufläche“ (ehem. Hucke-Areal) in ein Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ bzw. „Gemischte Baufläche“ sowie von „Gemischte Baufläche“ in „Wohnbaufläche“ vor.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, liegt der Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom
12.05. bis einschließlich 03.06.2009
zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Lübbecke, den 05.05.2009
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.