2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/11/114 »Östlich Rote Mühle«
Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/11/114 „Östlich Rote Mühle“
Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/11/114 „Östlich Rote Mühle“ (in der Fassung der 1. Änderung) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.
2. Dem Planentwurf mit der Begründung wird zugestimmt.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB wird beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Einleitungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung liegt in der Zeit vom
08.10. bis einschließlich 09.11.2021
bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG des Altbaus während der Dienststunden öffentlich aus. Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen
eingestellt.
Lübbecke, den 24.09.2021
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch
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