1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lübbecke über die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 22.06.2020
Aufgrund von § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV.NRW S. 202) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.07.2004 (GV.NRW S. 383), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.05.2014 (GV.NRW S. 305), hat der Rat der Stadt Lübbecke am 07.05.2020 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lübbecke über die Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen:
§ 1
In § 12 Abs. 1 wird folgender Satz 3 ergänzt:
Besteht oder droht am Abstimmungstag eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite, erfolgt die Stimmabgabe ausschließlich per Brief; in diesem Fall entfällt die Einteilung des Abstimmungsgebietes in Stimmbezirke.
§ 2
Diese 1. Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung vom 22.06.2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorstehende Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt.
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lübbecke vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lübbecke, den 22.06.2020
Frank Haberbosch
Bürgermeister