1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2006
1. 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2006
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2004 (GV.NRW. 2004 S. 644) hat der Rat der Stadt Lübbecke mit Beschluß vom 26. Oktober 2006 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 23. März 2006 erlassen.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen |
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf |
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Euro |
Euro |
Euro |
Euro | |
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im Verwaltungshaushalt |
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Einnahmen |
47.214.500,-- |
30.000,-- |
- |
47.244.500,-- |
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Ausgaben |
47.214.500,-- |
30.000,-- |
- |
47.244.500,-- |
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im Vermögenshaushalt |
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Einnahmen |
9.009.100,-- |
366.400,-- |
- |
9.375.500,-- |
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Ausgaben |
9.009.100,-- |
366.400,-- |
- |
9.375.500,-- |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.783.500,-- Euro um 155.400,-- Euro erhöht und damit auf 3.938.900,-- Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 500.000,-- Euro um 860.000,-- Euro erhöht und damit auf 1.360.000,-- Euro festgesetzt.
§ 4
Der bisherige festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenzen über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben werden nicht geändert.
2. Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
Die vorstehende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Minden mit Schreiben vom 31. Oktober 2006 angezeigt worden.
Die 1. Nachtragssatzung der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Kreishausstraße 2 – 4, 32312 Lübbecke, Zimmer 308, zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lübbecke, den 21. November 2006
Susanne Lindemann
Bürgermeisterin
Die vorstehende Bekanntmachung wurde durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Stadt Lübbecke (am Verwaltungsgebäude, Kreishausstraße 2 - 4) vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.