1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2005
1. 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2005
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2004 (GV.NRW. 2004 S. 644) hat der Rat der Stadt Lübbecke mit Beschluss vom 15. September 2005 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10. Februar 2005 erlassen.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen festgesetzten Beträge |
erhöht |
vermindert |
und damit der Gesamtbetrag des Haushalts-plans einschl. Nachträge festgesetzt auf |
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Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
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im |
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Einnahmen |
45.997.700,-- |
273.300,-- |
- |
46.271.000,-- |
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Ausgaben |
45.997.700,-- |
273.300,-- |
- |
46.271.000,-- |
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im |
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Einnahmen |
8.234.700,-- |
912.300,-- |
- |
9.147.000,-- |
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Ausgaben |
8.234.700,-- |
912.300,-- |
- |
9.147.000,-- |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.510.900,-- Euro um 1.103.000,-- Euro erhöht und damit auf 4.613.900,-- Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.185.000,-- Euro um 1.125.000,-- Euro erhöht und damit auf 2.310.000,-- Euro festgesetzt.
§ 4
Der bisherige festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
2. Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
Die vorstehende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Minden mit Schreiben vom 22. September 2005 angezeigt worden.
Die 1. Nachtragssatzung der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke, Zimmer 308, zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
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eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
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diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
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die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
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der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lübbecke, den 19. Oktober 2005
Die Bürgermeisterin
Susanne Lindemann
Die vorstehende Bekanntmachung wurde durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Stadt Lübbecke (am Verwaltungsgebäude, Kreishausstraße 2 - 4) vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.