1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2005
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2005 ist dem Rat am 29. Juli 2005 zugeleitet worden. Er wird während der Dauer des Beratungsverfahrens im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2 - 4, Zimmer 308, während der Dienststunden zur Verfügung gehalten.
Gegen den Entwurf der 1. Nachtragssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Lübbecke in der Zeit vom
2. August 2005 bis zum 16. August 2005
Einwendungen erheben. Sie sind bei der Stadt Lübbecke - Die Bürgermeisterin -, Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke, geltend zu machen. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen.
Lübbecke, den 01. August 2005
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Wippermann
1. Beigeordneter
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.