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Datum: 30.01.2017

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. G 33 »Östlich Hüllstraße« im Ortsteil Gehlenbeck

Die Stadt Lübbecke beabsichtigt, die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. G 33 „Östlich Hüllstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die Lage des Änderungs- und Erweiterungsbereiches und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes in der Zeit vom

01.02. bis einschließlich 24.02.2017

zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.

Lübbecke, den 27.01.2017

Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte


 

 

 

 

 

 

 

 

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. G 33 »Östlich Hüllstraße« im Ortsteil Gehlenbeck Kartenausschnitt Vorentwurf
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. G 33 »Östlich Hüllstraße« im Ortsteil Gehlenbeck Kartenausschnitt Begründung

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