1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. G 33 »Östlich Hüllstraße« im Ortsteil Gehlenbeck
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 30.11.2016 der Einleitung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. G 33 „Östlich Hüllstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zugestimmt.
Das Plangebiet liegt östlich der Hüllstraße und nördlich der Lindenstraße und umfasst die Flurstücke 361/57, 578, 942, 1145 und 1146 der Flur 7 Gemarkung Gehlenbeck. Ziel der Planung ist die sinnvolle Nachverdichtung des vorhandenen Siedlungsbereiches und dient damit der Innenentwicklung. Die Lage des Änderungs- und Erweiterungsbereiches und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Bekanntmachung wird auch unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Lübbecke, den 08.12.2016
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Martin Pöttker