1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4/11/114 "Östlich Rote Mühle"
Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, der Einleitung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4/11/114 „Östlich Rote Mühle“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zugestimmt. Das Plangebiet liegt im nördlichen Stadtgebiet von Lübbecke westlich der B 239 (Berliner Straße), nördlich des Kreisberufskollegs. Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Betriebsgeländes eines ortsansässigen Unternehmens geschaffen werden. Die Lage des Änderungsbereiches und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Einleitungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und die notwendigen Gutachten liegen in der Zeit vom
22.01. bis einschließlich 19.02.2018
bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.
Lübbecke, den 08.01.2018
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte
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