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Datum: 23.04.2018

1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes »Die Siekkämpe« im Ortsteil Nettelstedt

Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, wird der Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Die Siekkämpe“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zugestimmt. Dabei wird gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
    Der Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Gleichzeitig wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Vorentwurfes im Rahmen einer 3-wöchigen Planauslegung durchzuführen. Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 BauGB zu beteiligen.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Nettelstedt und umfasst das Flurstück 1054 der Flur 8 Gemarkung Nettelstedt. Durch die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Spielplatzes geschaffen werden. Die Lage des Änderungsbereiches und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Bekanntmachungsanordnung

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Einleitungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplanvorentwurf mit Kurzbegründung liegt in der Zeit vom 30.04. bis einschließlich 22.05.2018 bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus. Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.

Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.

Lübbecke, den 16.04.2018

Der Bürgermeister
Frank Haberbosch

 

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