1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübbecke
Der Rat der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 26.02.2009 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, beschlossen, den Flächennutzungsplan im 1. Änderungsverfahren von Fläche für die Landwirtschaft und Zurücknahme der Darstellung Naturschutzgebiet in gewerbliche Baufläche (G) zu ändern. Inhaltlich betroffen ist eine Fläche von ca. 6,3 ha, gelegen in der Gemarkung Lübbecke Flur 1 zwischen dem Betriebskomplex der Firma BESTA Eisen- und Stahlhandelsgesellschaft mbH im Osten und der Straße „Zur Rauhen Horst“ im Westen. Ziel der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung der Firma BESTA Eisen- und Stahlhandelsgesellschaft mbH.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Änderungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 04.07.2012 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit
vom 23.07. bis einschließlich 03.09.2012
zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Lübbecke, den 09.07.2012
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.