Inhalt
Datum: 27.11.2007

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/05/90 "Östlich Heuweg / Mindener Straße"

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 18.07.2007 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/05/90 "Östlich Heuweg/Mindener Straße" gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, durchzuführen. Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplanes nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) erfolgt, d.h. es wird im vorliegenden Fall von einer Umweltprüfung abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes in der Zeit vom

05.12.2007 bis einschließlich 07.01.2008

zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2 - 4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.

Lübbecke, den 27.11.2007

Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

nach oben zurück