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Datum: 04.03.2008

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/05/90 "Östlich Heuweg / Mindener Straße"

hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 27.02.2008 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/05/90 "Östlich Heuweg/Mindener Straße" als Entwurf beschlossen.

Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, wird der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom

12.03. bis einschl. 14.04.2008

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/05/90 "Östlich Heuweg/Mindener Straße" nicht durchgeführt.

Lübbecke, den 03.03.2008

Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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