1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/02/15 "Zwischen Wittekind-, Goeben-, Osnabrücker Straße und Obernfelder Allee"
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 17.02.2016 der Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/02/15 "Zwischen Wittekind-, Goeben-, Osnabrücker Straße und Obernfelder Allee" gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zugestimmt. Das Plangebiet liegt in Lübbecke zwischen der Goebenstraße im Osten und der Ferdinand-Sauerbruch-Straße im Westen. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
In seiner Sitzung am 08.06.2016 hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/02/15 „Zwischen Wittekind-, Goeben-, Osnabrücker Straße und Obernfelder Allee“ mit der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, beschlossen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit der Begründung liegt in der Zeit vom
04.07. bis einschließlich 04.08.2016
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Hinweise:
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lübbecke, den 14.06.2016
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte
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