1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 PO »ehemaliges Korps-Depot der Bundeswehr« im Stadtteil Preußisch Oldendorf - hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 (BauGB)
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 PO „ehemaliges Korps-Depot der Bundeswehr" im Stadtteil Preußisch Oldendorf im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 3 Abs. 4 BauBG beschlossen.Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.
Gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird der Änderungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 21.05.2013 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Preußisch Oldendorf den Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Planentwurf mit dem Text und der Begründung in der Zeit vom
10.06.2013 bis einschließlich 09.07.2013
während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Finanzen/Wirtschaftsförderung und Bauen, Zimmer Nr. 114, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, öffentlich aus.
Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Preußisch Oldendorf, den 22.05.2013Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
In VertretungMarko Steiner