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Datum: 11.09.2017

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/03/156 »Industriegebiet westlich der Bahngleise, südlich Mittellandkanal«

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 06.09.2017 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, der Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/03/156 „Industriegebiet westlich der Bahngleise, südlich Mittellandkanal“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zugestimmt. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand des Stadtgebietes von Lübbecke, südlich des Mittellandkanals. Ziel der Bebauungsplanänderung ist, den als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tierheim“ festgesetzten Bereich in ein GI-Gebiet umzuwandeln. Die Lage des Änderungsbereiches und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Der Einleitungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen veröffentlicht.


Lübbecke, den 07.09.2017

Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte

 


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