Neufestsetzung / Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der - Großen Aue -
Im Laufe der Zeit haben Landnutzung , Veränderungen des Wasserhaushaltes , Gewässerausbau und Reduzierung der Überschwemmungsgebiete die Hochwasserereignisse (als Teil des natürlichen Abflussgeschehens) in unterschiedlichem Maße beeinflusst.Gleichzeitig wurde in Überschwemmungsgebieten durch Bebauung und andere Nutzungen das Schadenspotenzial erhöht. Mit diesen Veränderungen ging auch der weitgehende Verlust naturnaher Ökosysteme einher.
Verbindliches Ziel der Landesplanung ist es, Überschwemmungsgebiete und Talauen der Fließgewässer als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu entwickeln sowie einer Beschleunigung des Wasserabflusses entgegenzuwirken.
Die heutige Hochwassergefahrenlage stimmt aufgrund hydrologischer und hydraulischer Veränderungen nicht mehr mit der damaligen Ausweisung der
Überschwemmungsgebiete überein. Vor dem Hintergrund der Hochwasservor-sorge und des Hochwassermanagements ist eine Neuausweisung / Auswei-sung der Überschwemmungsgebiete erforderlich.
II.Nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 112 Abs. 1 des Landeswassergesetzes werden die Überschwemmungsgebiete an den Gewässern des Landes durch ordnungsbehördliche Verordnungen festgesetzt.
Für das Gewässer wird dies von der Bezirksregierung Detmold -Dienstort Minden - vorgenommen. In dem Verfahren ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit unter entsprechender Anwendung des § 73 Abs. 2 bis Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW durchzuführen.
Die Unterlagen für die Neufestsetzung / Festsetzung des Überschwemmungs-gebiets an der Großen Aue (Erläuterungsbericht, Übersichtskarte und Überschwemmungsgebietskarten) liegen
vom 07. September 2011 bis einschließlich 06. Oktober 2011
bei der Stadt Preußisch Oldendorf
während der Dienststunde
Fachbereich Bauen und Ordnung - Zimmer 14
Rathausstraße 3
32361 Preußisch Oldendorfmontags bis freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr und
zusätzlich donnerstags von 15 Uhr bis 18 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 05742 / 9311-46
öffentlich aus und können dort während dieser Zeiten von jedermann eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch die Neufestsetzung / Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden , kann bis vier Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis zum 04. November 2011,
Bezirksregierung Detmold – Dezernat 54
Leopoldstraße 15
32756 Detmoldoder bei der
Stadt Preußisch Oldendorf
Rathausstraße 3
32361 Preußisch Oldendorfschriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Es wird empfohlen, die Einwendungen zu begründen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass verspätet erhobene Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder die das Verfahren verzögern, nach § 73 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW ausgeschlossen sind.