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Datum: 22.07.2011

Neufestsetzung / Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der - Großen Aue -


Im Laufe der Zeit haben Landnutzung , Veränderungen des Wasserhaushaltes , Gewässerausbau und Reduzierung der Überschwemmungsgebiete die Hochwasserereignisse (als Teil des natürlichen Abflussgeschehens) in unterschiedlichem Maße beeinflusst.

Gleichzeitig wurde in Überschwemmungsgebieten durch Bebauung und andere Nutzungen das Schadenspotenzial erhöht. Mit diesen Veränderungen ging auch der weitgehende Verlust naturnaher Ökosysteme einher.

Verbindliches Ziel der Landesplanung ist es, Überschwemmungsgebiete und Talauen der Fließgewässer als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu entwickeln sowie einer Beschleunigung des Wasserabflusses entgegenzuwirken.

Die heutige Hochwassergefahrenlage stimmt aufgrund hydrologischer und hydraulischer Veränderungen nicht mehr mit der damaligen Ausweisung der

Überschwemmungsgebiete überein. Vor dem Hintergrund der Hochwasservor-sorge und des Hochwassermanagements ist eine Neuausweisung  /  Auswei-sung  der Überschwemmungsgebiete erforderlich.


II.

Nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 112 Abs. 1 des Landeswassergesetzes werden die Überschwemmungsgebiete an den Gewässern des Landes durch ordnungsbehördliche Verordnungen festgesetzt.

Für das Gewässer   wird dies von der Bezirksregierung Detmold -Dienstort Minden  -  vorgenommen. In dem Verfahren ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit unter entsprechender Anwendung des § 73 Abs. 2  bis  Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW durchzuführen.

Die Unterlagen für die  Neufestsetzung / Festsetzung  des Überschwemmungs-gebiets an der  Großen  Aue    (Erläuterungsbericht, Übersichtskarte und Überschwemmungsgebietskarten) liegen

vom  07. September 2011   bis   einschließlich 06. Oktober 2011

bei der  Stadt Preußisch Oldendorf
Fachbereich Bauen und Ordnung - Zimmer 14
Rathausstraße 3
32361 Preußisch Oldendorf

während der Dienststunde

montags bis freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr und
zusätzlich donnerstags
von 15 Uhr  bis 18 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 05742 / 9311-46

öffentlich aus und können dort während dieser Zeiten von jedermann eingesehen werden.

Jeder,  dessen   Belange   durch die   Neufestsetzung / Festsetzung   des Überschwemmungsgebietes    berührt werden , kann bis vier Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis zum 04. November 2011,

Bezirksregierung Detmold – Dezernat 54
Leopoldstraße 15
32756 Detmold

oder bei der

Stadt Preußisch Oldendorf
Rathausstraße 3
32361 Preußisch Oldendorf

schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einwendungen erheben.

Es wird empfohlen, die Einwendungen zu begründen.

Ausdrücklich  wird darauf hingewiesen, dass verspätet erhobene Einwendungen, die nicht  auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder die das Verfahren verzögern, nach § 73 Abs. 4 Satz 3   des   Verwaltungsverfahrensgesetzes  NRW ausgeschlossen sind.



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