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Datum: 15.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 Wardenburg – Drohne (WAD) auf dem Gebiet der Gemeinde Stemwede, Kreis Minden-Lübbecke

Die Open Grid Europe GmbH (OGE), Kellenbergstraße 5, 45141 Essen, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den Regelungen der §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bei der Bezirksregierung Detmold beantragt.

Die OGE plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4). Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg in Niedersachsen haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 58) verlaufen. Für den Abschnitt in Niedersachsen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) geführt. Der Neubau ist erforderlich, damit die LNG-Mengen (Liquified Natural Gas – verflüssigtes Erdgas) aus Wilhelmshaven Richtung Süden nach Drohne (NRW) abgeführt werden können. Die neu geplante Leitung weist eine Länge von ca. 90 km auf, wird einen Durchmesser von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Der Abschnitt in NRW hat dabei eine Länge von ca. 5 Kilometer und verläuft von der Landesgrenze Niedersachsen/NRW bis zur GDRM-Anlage Drohne in Stemwede.

Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG).

Von der Realisierung der Maßnahme sind in NRW Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen Dielingen und Drohne der Gemeinde Stemwede betroffen.

Die nach § 73 Abs. 3 S. 1 VwVfG NRW angeordnete Auslegung der Antragsunterlagen der Planfeststellung wird gemäß § 43a S. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch die unten genannte Veröffentlichung im Internet bewirkt.

Die Planunterlagen inklusive der entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltbelange (Zeichnungen und Erläuterungen) stehen in der Zeit 
vom 24. Juni 2024 bis 23. Juli 2024
auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter https://www.bezreg-detmold.nrw.de/laufende-planfeststellungsverfahren (dort unter: Energieleitungen >OGE Gasversorgungsleitung Nr. 458 Wardenburg – Drohne) zur allgemeinen Einsicht zur Verfügung.

Alternativ kann wie folgt auf die Planunterlagen zugegriffen werden: www.bezreg-detmold.nrw.de (Pfad: Planung und Verkehr > Planfeststellung > Übersicht der laufenden Planfeststellungsverfahren > Energieleitungen > OGE Gasversorgungsleitung Nr. 458 Wardenburg - Drohne).

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können zusätzlich auch im UVP-Portal (https://uvp-verbund.de/nw) eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die Bezirksregierung Detmold zu richten ist, wird ihr oder ihm gemäß § 43a EnWG eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind.

Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet.

  1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (§ 21 Abs. 2 UVPG), das ist bis zum
    23. August 2024
    bei der Bezirksregierung Detmold (Leopoldstraße 15, 32756 Detmold) Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
    Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Der Schriftform gem. § 73 Abs. 4 VwVfG NRW entsprechen auch Einwendungen, die per Fax, per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als absenderbestätigte DE-Mail erhoben werden (siehe auch: www.bezreg-detmold.nrw.de/service/kontakt). Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen. Dies gilt auch für Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
  2. Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG NRW von der Auslegung des Plans. Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen sind bei der in dieser Bekanntmachung bezeichneten Stelle innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen.
  3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 43a Satz 1 Nr. 3 EnWG).
    Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG NRW).
    Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
    Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
    Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
  4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
  6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  7. Vom Beginn der Auslegung des Plans tritt die Veränderungssperre nach § 44a Abs. 1 S. 1 EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).
  8. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
    Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o.g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen und Einwendungen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/datenschutzhinweise.

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