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Datum: 11.11.2021

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. N 17 »Westlich Driffenstraße«

Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. N 17 „Westlich Driffenstraße“

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch(BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.

2. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. N 17 „Westlich Driffenstraße“ mit der Begründung wird zugestimmt.

3. Der Planentwurf mit der Begründung ist gemäß § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Nettelstedt im Bereich zwischen den Flurstücken 288 und 299 der Flur 6 sowie der Stillestraße im Norden, der Driffenstraße (K15) im Osten, dem Fliederweg im Süden sowie der Bachstraße und dem Flurstück 299 der Flur 6 im Westen. Die Überplanung des Ortskernes mittels der verbindlichen Bauleitplanung ist städtebauliches Ziel der planerischen Entwicklung im Ortsteil Nettelstedt. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 17 soll im Ortskern von Nettelstedt zu einer planungsrechtlichen Steuerung der Bebauungsmöglichkeiten beigetragen werden. Um für den Planbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, sollen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen und zur Zahl der max. zulässigen Wohnungen je Wohngebäude getroffen werden. So kann für das Plangebiet eine städtebaulich sinnvolle und ortsbildverträgliche Nachverdichtung der bestehenden Bebauungsstrukturen sichergestellt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom

22.11. bis einschließlich 23.12.2021

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.

Gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB können die zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegten Planunterlagen und diese Bekanntmachung im Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen

eingesehen werden.

Umweltbezogene Unterlagen
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a Abs. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, o.9 Landschaftsarchitekten, Minden, Juli 2021
• Geruchsgutachten, AKUS GmbH, Bielefeld, vom 20.07.2020
• Ergänzung zum Geruchsgutachten, AKUS GmbH, Bielefeld, vom 10.05.2021
• Stellungnahme Kreis Minden-Lübbecke vom 13.04.2021
• Stellungnahme Wasserverband Weserniederung vom 22.02.2021
• Stellungnahme Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 30.03.2021
• Stellungnahme Landwirtschaftlicher Kreisverband vom 22.03.2021

Hinweise
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. N 17 „Westlich Driffenstraße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Lübbecke, den 02.11.2021

Der Bürgermeister

Frank Haberbosch


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