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Datum: 17.10.2019

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. G 39 »Östlich Wellenweg«

Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. G 39
„Östlich Wellenweg“


Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 04.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
2. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. G 39 „Östlich Wellenweg“ mit der Begründung wird zugestimmt.
3. Der Planentwurf ist mit der Begründung gemäß § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


Plangebiet
Das Plangebiet liegt innerhalb des Siedlungsbereiches von Gehlenbeck. Im Westen grenzt das Gebiet an den Wellenweg, im Norden an die Kösterkampstraße, im Osten an die Wilsbrinkstraße und im Süden an den Kampweg.

Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung im Plangebiet gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zu gewährleisten. Durch die Aufstellung soll das Plan-gebiet einer baulichen Nutzung zugänglich gemacht werden, in dem die bestehenden Bebauungsstrukturen fortentwickelt und verdichtet werden.

Der Planentwurf mit der Begründung liegt in der Zeit vom

25.10. bis einschließlich 25.11.2019

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Umweltbezogene Unterlagen
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a Abs. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Hinweis:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungs-planes Nr. G 39 „Östlich Wellenweg“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.



Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.

Lübbecke, den 08.10.2019

Der Bürgermeister

Frank Haberbosch

BBP G39 östlich Wellenweg Entwurf

BBP G39 östlich Wellenweg Entwurf Begründung Teil C

BBP G39 östlich Wellenweg Fachbeitrag Artenschutz

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