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Datum: 21.11.2019

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 4/13/177 "Westlich Rahdener Straße/Östlich der Bahngleise«

Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 4/13/177 „Westlich Rahdener Straße/Östlich der Bahngleise“


Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 09.10.2019 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
2. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4/13/177 „Westlich Rahdener Straße/Östlich der Bahngleise“ mit der Begründung wird zugestimmt.
3. Der Planentwurf mit der Begründung ist gemäß § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Plangebiet
Das Plangebiet liegt innerhalb des bestehenden Siedlungsbereiches der Kernstadt Lübbecke südlich der Kriemhildstraße und nördlich der Gudrunstraße. Im Westen verläuft die Bahntrasse und östlich angrenzend die Rahdener Straße.

Ziel und Zweck der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Gebiet einer wohnbaulichen Nutzung zugänglich gemacht werden und hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung liegt in der Zeit vom


02.12.2019 bis einschließlich 03.01.2020


während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht durchgeführt. Auch ohne Umweltprüfung sind die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf die Belange des Umweltschutzes in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen und werden in der Begründung schutzbezogen dargestellt unter den Stichpunkten:

Schutzgut Mensch
Auf das Plangebiet können Lärmimmissionen durch Verkehr und Gewerbe einwirken oder aus der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche Lärm- und Staubimmissionen auftreten.

Schutzgut Tier
Auswirkungen auf die Tierwelt sind insgesamt betrachtet als gering einzuschätzen.

Schutzgut Pflanzen
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen ist nicht erkennbar, da vormals ackerbauliche Nutzung.

Schutzgut Fläche
Die Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche wird als gering bewertet, da die Fläche im Siedlungszusammenhang liegt und technische Infrastrukturen vorhanden sind.


Schutzgut Boden
Es sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden erkennbar, da teilweise Nutzgärten einen gewissen Ausgleich schaffen.

Schutzgut Wasser
Negative Auswirkungen sind nicht erkennbar.

Schutzgut Luft
Hinsichtlich des Meso- und Makroklimas sind aufgrund der Kleinflächigkeit der Maßnahme keine signifikanten Veränderungen zu erwarten.

Schutzgut Landschaft
Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft ist aufgrund der Lage des Siedlungsbereiches nicht erkennbar.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Bodendenkmäler sind im Planbereich nicht bekannt. Die Maßnahme wird dem LWL jedoch angezeigt.

Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern sind nicht zu erkennen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

• Fachbeitrag zum Thema Artenschutz gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz, o.9 Landschaftsarchitekten Wolfgang Hanke, Minden, vom 24.07.2019.

• Fachbeitrag Schallschutz für den Verkehrs- und Gewerbelärm, RP Schalltechnik, Osnabrück, vom 28.08.2019.

Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

Kreis Minden-Lübbecke
Hinweis auf zu erwartende Immissionen durch das angrenzende Gewerbegebiet und die westlich verlaufende Bahntrasse

IHK Ostwestfalen
Hinweis auf Konfliktsituation mit den östlich des Plangebietes bestehenden Industrie- und Gewerbegebieten

Hinweis:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungs-planes Nr. 4/13/177 „Westlich Rahdener Straße/Östlich der Bahngleise“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.

Lübbecke, den 12.11.2019

Der Bürgermeister

Frank Haberbosch

Planlzeichnung

Begründung

Schallschutzgutachten

Fachbeitrag Artenschutz

Stellungnahme Kreis Minden-Lübbecke

Stellungnahme IHK

Berichtigung Flächennutzungsplan

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