Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 3/31/169 "Carl-Maria-von-Weber-Straße"
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 08.06.2016 dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 3/31/169 "Carl-Maria-von-Weber-Straße" mit der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, beschlossen. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung liegt in der Zeit vom
04.07. bis einschließlich 04.08.2016
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Hinweise:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lübbecke, den 14.06.2016
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte
- PDF-Datei: 2 MB
- PDF-Datei: 1.2 MB