Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2/22/171 »Steubenstraße«
Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 2/22/171 „Steubenstraße“
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 04.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
2. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 2/22/171 „Steubenstraße“ mit der Begründung und dem Umweltbericht wird zugestimmt.
3. Der Planentwurf ist mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Lübbecke, nördlich und westlich der Bundesstraße 65 (Bohlenstraße/Osnabrücker Straße), beidseitig der Steubenstraße.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Plangebiet planungsrechtlich neu geordnet werden, um der sich abzeichnenden negativen Entwicklung zu begegnen und Planungssicherheit sowohl für die betroffenen Eigentümer als auch für mögliche Investoren zu schaffen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom
25.10.2019 bis einschließlich 25.11.2019
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
1. Umweltbericht (NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg) als Teil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern im Untersuchungsgebiet (Bestandsaufnahme und –bewertung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen:
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Potenzielle Vorkommen von Tierarten, Lebensraumeignung für Tierarten, Auswirkung der Bodenversiegelung
Schutzgut Fläche und Boden
Bodentypen, Bodenversiegelungen
Schutzgut Wasser
Auswirkungen auf das Grundwasser, Oberflächengewässer, Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete
Schutzgut Klima/Luft
Allgemeine Aussagen zu geländeklimatischen Gegebenheiten
Schutzgut Landschaft
Landschaftsbild, Kulturlandschaftsbereich „Wiehengebirgsvorland“
Schutzgut Mensch
Erholungsfunktion, Belastung durch Verkehr
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Baudenkmäler, bodengebundene Sachgüter
Wechselwirkungen
Hinweis auf bestehende Wechselwirkungen im Bestand
2. Anhang zum Umweltbericht: Darstellung möglicher erheblicher Auswirkungen während der Bau- u. Betriebsphase, Biotoptypenkartierung
3. Schalltechnischer Bericht vom 28.06.2019, erstellt durch die Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
Kreis Minden Lübbecke vom 04.01.2019:
- Hinweis auf Untersuchung des angrenzenden brachgefallenen Bahngeländes zum Vorkommen der „Zauneidechse“
- Hinweis auf Untersuchung des Altstandortes
- Hinweis auf Niederschlagsbeseitigung
Hinweis:
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2/22/171 „Steubenstraße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.
Lübbecke, den 08.10.2019
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch
LuebbeckeBPSteubenstrEntwurf_19_08_2019