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Datum: 05.04.2019

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1/29/174 »Busbahnhof«

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
2. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 1/29/174 „Busbahnhof“ mit der Begründung und dem Umweltbericht wird zugestimmt.
3. Der Planentwurf ist mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Plangebiet
Das Plangebiet umfasst einen Abschnitt des Niederwalls nördlich des bestehenden Busbahnhofes. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird die Neuerrichtung bzw. die Verlagerung des Busbahnhofes durch die Ausweisung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „Busbahnhof“ planungsrechtlich abgesichert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom

15.04. bis einschließlich 17.05.2019

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden.

Es liegen zudem Informationen zu folgenden umweltbezogenen Aspekten vor:

1. Umweltbericht (NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg) als ergänzender Bestandteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern im Untersuchungsraum (Bestandsaufnahme und -bewertung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen):

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotoptypen, Potenzielle Vorkommen von Tierarten, Lebensraumeignung für Tierarten, Auswirkung der Bodenversiegelung

Schutzgut Fläche und Boden
Bodenversiegelungen

Schutzgut Wasser
Auswirkungen auf das Grundwasser, Wasserschutzgebiet, Ableitung des Niederschlagswassers


Schutzgut Klima/Luft
Allgemeine Aussagen zu geländeklimatischen Gegebenheiten

Schutzgut Landschaft
Aussagen zu Auswirkungen auf das Ortsbild, Hinweis auf Allee mit z.T. recht jungen Bäumen und Eintragung in das Alleenkataster NRW

Schutzgut Mensch
Hinweis auf Wohnfunktion , Belastung durch Straßen und Gewerbelärm

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Baudenkmäler, bodengebundene Sachgüter, mutmaßliche Reste historischer Gebäude im Boden

Wechselwirkungen
Hinweis auf bestehende Wechselwirkungen im Bestand


2. Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die betroffenen Schutzgüter:

Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt
Artenschutzrechtliche Kontrolle, NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, vom 15.03.2019

Schutzgut Klima/Luft
Luftschadstoffuntersuchung, LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide, vom 22.02.2019

Schutzgut Mensch
- Verkehrstechnische Untersuchung, Ingenieurgesellschaft mbH MASUCH + OLBRISCH, Oststeinbek, vom 26.02.2019
- Schalltechnische Untersuchung, LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide, vom 14.02.2019 zu den Themen „Gewerbelärm“ und „Verkehrslärm“
- Luftschadstoffuntersuchung, LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide, vom 22.02.2019


3. Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt
Kreis Minden-Lübbecke, Schreiben vom 05.12.2018
Hinweis auf Alleebäume, die im Kataster des LANUV enthalten sind
Hinweis auf Wasserschutzgebiet


Hinweis:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1/29/174 „Busbahnhof“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.

Lübbecke, den 28.03.2019

Der Bürgermeister
Frank Haberbosch

Planzeichnung Bebauungsplan 1/29/174 Busbahnhof

Begründung Bebauungsplan 1/29/174

Biotoptypenbestand Bebauungsplan 1/29/174

Artenschutzrechtliche Kontrolle Bebauungsplan 1/29/174 Busbahnhof

Luftschadstoffuntersuchung Bebauungsplan 1/29/174 Busbahnhof

Verkehrtechnische Untersuchung Bebauungsplan 1/29/174 Busbahnhof

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan 1/29/174 Busbahnhof

Stellugnahme Kreis Minden-Lübbecke Bebauungsplan 1/29/174 Busbahnhof

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