Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1/28/172 »Westertor«
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
2. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 1/28/172 „Westertor“ mit der Begründung und dem Umweltbericht wird zugestimmt.
3. Der Planentwurf ist mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Lübbecke, nördlich der Lange Straße und südlich des Niederwalls. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine Steigerung der Attraktivität und eine Stärkung der Versorgungsfunktion der westlichen Innenstadt erreicht werden. Dieses Ziel soll u.a. durch die Planung eines privaten Investors, das bestehende städtische Parkhaus West und die zum Teil leer stehende Immobilie Deerberg abzureißen und durch ein neues Einkaufszentrum zu ersetzen, umgesetzt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom
15.04. bis einschließlich 17.05.2019
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden.
Es liegen zudem Informationen zu folgenden umweltbezogenen Aspekten vor:
1. Umweltbericht (NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg) als ergänzender Be-standteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern im Untersuchungsraum (Bestandsaufnahme und -bewertung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen):
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Potenzielle Vorkommen von Tierarten, Lebensraumeignung für Tierarten, Auswirkung der Bodenversiegelung
Schutzgut Fläche und Boden
Bodenversiegelungen
Schutzgut Wasser
Auswirkungen auf das Grundwasser, Ableitung des Niederschlagswassers
Schutzgut Klima/Luft
Allgemeine Aussagen zu geländeklimatischen Gegebenheiten
Schutzgut Landschaft
Aussagen zu Auswirkungen auf das Ortsbild
Schutzgut Mensch
Erholungsfunktion, Belastung durch Straßen und Gewerbelärm
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Baudenkmäler, bodengebundene Sachgüter
Wechselwirkungen
Hinweis auf bestehende Wechselwirkungen im Bestand
2. Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die betroffenen Schutzgüter:
Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt
Artenschutzrechtliche Kontrolle, NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, vom 15.03.2019
Schutzgut Klima/Luft
Luftschadstoffuntersuchung, LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide, vom 22.02.2019
Schutzgut Mensch
- Verkehrstechnische Untersuchung, Ingenieurgesellschaft mbH MASUCH + OLBRISCH, Oststeinbek, vom 26.02.2019
- Schalltechnische Untersuchung, LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide, vom 14.02.2019 zu den Themen „Gewerbelärm“ und „Verkehrslärm“
- Luftschadstoffuntersuchung, LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide, vom 22.02.2019
- Verträglichkeitsuntersuchung zu einem innerstädtischen Einkaufsquartier, Dr. Lademann & Partner GmbH, Hamburg, vom 17.01.2019
3. Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt
Kreis Minden-Lübbecke, Schreiben vom 05.12.2018
Hinweis auf Alleebäume im angrenzenden Bebauungsplangebiet, Anregung zur Festsetzung von Grünelementen
Hinweis:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1/28/172 „Westertor“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.
Lübbecke, den 28.03.2019
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch
Planzeichnung 1/28/172 Westertor
Biotopentypen 1/28/172 Westertor
Artenschutz 1/28/172 Westertor
Luftschadstoffuntersuchung 1/28/172 Westertor
Verkehrstechnische Untersuchung 1/28/172 Westertor
Schalltechnische Untersuchung 1/28/172 Westertor