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Datum: 11.11.2021

Öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
über die öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.

2. Dem Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübbecke mit der Begründung und dem Umweltbericht wird zugestimmt.

3. Der Planentwurf ist mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Plangebiet
Das Plangebiet der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) liegt im Stadtteil Alswede und umfasst in der Gemarkung Alswede, Flur 10, die Flurstücke 1311 und 1312. Die Lage und die Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung
Um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, nach dem Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, zu entsprechen, ist für den Bereich der privaten Grünfläche eine Änderung des FNP im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 12 „Südlich Gerhart-Hauptmann-Straße“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Bislang ist der Bereich der FNP-Änderung als Wohnbaufläche und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Darstellung als Wohnbaufläche wird für das geplante Baugrundstück im Nordwesten beibehalten, die übrigen Flächen werden in eine private Grünfläche umgewandelt.

Der Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom

22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.

Umweltbezogene Unterlagen
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

• Umweltbericht (Teil II der Begründung), der neben weiteren Umweltbelangen (Wasser, Klima, Mensch u.a.) die Belange von Natur und Landschaft beinhaltet. Neben der Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der mit der Planung verbundenen Auswirkungen werden auch die Eingriffsregelung und die Vorgaben des Artenschutzes abgehandelt.
• Eingriffsbilanzierung, Landschaftsarchitektur Umweltplanung HÖKE, Bielefeld
• Landesplanerische Anfrage, Verfügung der Bezirksregierung Detmold vom 21.06.2021
• Landesplanerische Anfrage, Stellungnahme Kreis Minden-Lübbecke vom 18.06.2021
• Stellungnahme Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 29.06.2021

Hinweis:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen

eingestellt.

Lübbecke, den 03.11.2021

Der Bürgermeister

Frank Haberbosch

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