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Datum: 02.11.2018

Öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß der Abwägung beschlossen.
  2. Dem Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht wird zugestimmt.
  3. Der Planentwurf mit der Begründung und dem Umweltbericht ist gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Plangebiet

Das Plangebiet der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich am nordöstlichen Rand des Stadtgebietes von Lübbecke, südlich der Kreisstraße K 62 und nördlich des Flurweges. Die Lage und die Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der 5. Flächennutzungsplanänderung soll die Erweiterung des vorhandenen gewerblichen Ansatzes im Norden der Stadt Lübbecke auf Flächen südlich des Osterbruchdamms planungsrechtlich vorbereitet werden.

Der Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom

12.11. bis einschließlich 12.12.2018

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Umweltbezogene Unterlagen

Folgende umweltbezogene Information ist verfügbar und liegt ebenfalls öffentlich aus:

  • Umweltbericht (Teil II der Begründung), der neben weiteren Umweltbelangen (Wasser, Klima, Mensch u.a.) die Belange von Natur und Landschaft beinhaltet. Neben der Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der mit der Planung verbundenen Auswirkungen werden auch die Eingriffsregelung und die Vorgaben des Artenschutzes ab-gehandelt.

Als umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden liegen vor:

  • Landwirtschaftskammer - Kreisstelle Minden-Lübbecke - Schreiben vom 16.07.2018 mit Hinweis auf die Bedeutung der Flächen für die Landwirtschaft.
  • Kreis Minden-Lübbecke - Untere Naturschutzbehörde - Schreiben vom 31.07.2018 mit Hinweis auf die Nähe zum Naturschutzgebiet „Gehlenbecker Masch“ und Notwendigkeit der planerischen Auseinandersetzung mit dem Gewässer Jägerbach.
  • Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V., Schreiben vom 01.08.2018 mit Hinweis auf die Bedeutung der Landwirtschaft.

Hinweis:

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (3) BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.

Lübbecke, den 23.10.2018

Der Bürgermeister
Frank Haberbosch

5. Flächennutzungsplanänderung Entwurf

5. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung

Stellungnahme Kreis Minden-Lübbecke

Stellungnahme Landwirtschaftskammer

Stellungnahme Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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