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Datum: 24.05.2018

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4/11/114 »Östlich Rote Mühle«

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 02.05.2018 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
2. Dem Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4/11/114 „Östlich Rote Mühle“ mit der Begründung wird zugestimmt.
3. Der Planentwurf mit der Begründung ist gemäß § 13 a i. V. m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Plangebiet

Das Plangebiet der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes liegt im nördlichen Stadtgebiet von Lübbecke westlich der B 239 (Berliner Straße), nördlich des Kreisberufskol-legs. Die Lage des Änderungs- und Erweiterungsbereiches und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Betriebsgeländes eines ortsansässigen Unternehmens geschaffen und damit die Sicherung und weitere Entwicklung eines Industriestandortes gewährleistet werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 04.06. bis einschließlich 04.07.2018 während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Umweltbezogene Unterlagen

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a Abs. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

• Schalltechnischer Bericht, ZECH Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 11.12.2017

• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, HÖKE Landschaftsarchitektur, Bielefeld, vom 27.02.2018

• Bericht zur Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls, HÖKE Landschaftsarchitektur, Bielefeld, vom 13.09.2017

Als umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden liegen vor:

• Wasserverband »Große Aue« vom 09.02.2018 zur Sicherstellung der Gewässerunterhaltung

• Kreis Minden-Lübbecke, Kreisplanungsstelle, vom 19.02.2018 zu den Themen
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Fledermauspopulation)
- Bepflanzung
- Gewässerrandstreifen
- Einleitung des Niederschlagswassers

Hinweise

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4/11/114 „Östlich Rote Mühle“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden auch unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Lübbecke, den 15.05.2018

Der Bürgermeister
Frank Haberbosch

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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