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Datum: 02.07.2018

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes »Die Siekkämpe«, Ortsteil Nettelstedt

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
  2. Dem Entwurf zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Die Siekkämpe“ mit der Begründung wird zugestimmt.
  3. Der Planentwurf mit der Begründung ist gemäß § 13 a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Nettelstedt südlich der Ravensberger Straße (B 65) und umfasst das Flurstück 1054 der Flur 8 Gemarkung Nettelstedt. Die Lage des Änderungsbereiches und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Durch die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Spielplatzes geschaffen werden.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit der Begründung liegt in der Zeit vom 13.07. bis einschließlich 13.08.2018 während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Umweltbezogene Unterlagen

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a Abs. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Hinweis

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Die Siekkämpe“ unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Die Siekkämpe“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden auch unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Lübbecke, den 25.06.2018

Der Bürgermeister
Frank Haberbosch


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