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Datum: 18.10.2018

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/03/156 »Industriegebiet westlich der Bahngleise, südlich Mittellandkanal«

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 folgenden Beschluss gefasst:

1. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß der Abwägung beschlossen.
2. Dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/03/156 „Industriegebiet westlich der Bahngleise, südlich Mittellandkanal“ mit der Begründung wird zugestimmt.
3. Der Planentwurf mit der Begründung ist gemäß § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Plangebiet
Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich am nördlichen Rand des Stadtgebietes von Lübbecke, südlich des Mittellandkanals. Die Lage des Änderungsbereiches und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung
Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll eine Erweiterung des Betriebsgeländes eines ortsansässigen Unternehmens realisiert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vor-liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom 26.10. bis einschließlich 26.11.2018 während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Umweltbezogene Unterlagen
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a (2) BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Folgende umweltbezogene Information ist verfügbar und liegt ebenfalls öffentlich aus:

• Fachgutachten zum Antrag auf Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz gemäß § 30 BNatSchG, NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, vom 19.07.2018


Als umweltbezogene Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden liegt vor:

• Kreis Minden-Lübbecke, Untere Naturschutzbehörde, vom 03.11.2017, zum vorhandenen Biotopkomplex

Hinweis:
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/03/156 „Industriegebiet westlich der Bahngleise, südlich Mittellandkanal“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden auch unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Lübbecke, den 11.10.2018

Der Bürgermeister
Frank Haberbosch

 

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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