Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/24/160 »Nördlich Niederwall/Südlich Theodor-Storm-Straße«
Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/24/160
„Nördlich Niederwall/Südlich Theodor-Storm-Straße“
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 04.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
1. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
2. Dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/24/160 „Nördlich Nieder-wall/Südlich Theodor-Storm-Straße“ mit Begründung wird zugestimmt.
3. Der Planentwurf mit der Begründung ist gemäß § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Plangebiet
Der Geltungsbereich der 1. Änderung liegt im südöstlichen Bereich des Ursprungsplanes und umfasst einen Teil der festgesetzten und realisierten öffentlichen Grünflächen. Nördlich und westlich an den Änderungsbereich grenzt das Grundstück der Post, südlich die Verkehrsparzelle des Niederwalls an. Die Lage des Änderungsbereiches und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung
Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung einer Umfahrt mit Ausfahrt auf dem Niederwall geschaffen werden, um den Standort des Postamtes Lübbecke zu sichern.
Der Planentwurf mit der Begründung liegt in der Zeit vom
08.10.2019 bis einschließlich 08.11.2019
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Umweltbezogene Unterlagen
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a Abs. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Hinweise:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/24/160 „Nördlich Niederwall/Südlich Theodor-Storm-Straße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.
Lübbecke, den 18.09.2019
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch